Wofür ist der DigitalPakt Schule gedacht?

Der „DigitalPakt Schule“ unterstützt die Ausstattung der Schulen für das Lernen mit digitalen Bildungsmedien.

Die Bundesländer erhalten dafür vom Bund insgesamt fünf Milliarden Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren. Etwa 128 Millionen Euro davon entfallen auf die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), die diese Mittel um Eigenleistungen ergänzt.

Aus dem DigitalPakt Schule können Investitionen in die IT-Infrastruktur, insbesondere WLAN-Netze, Präsentationstechnik und in begrenztem Maße auch Endgeräte finanziert werden. Zusätzlich unterstützt der DigitalPakt Schule auch landesweite IT-Vorhaben und länderübergreifende Kooperationen bei IT-Projekten. Über den finanziellen Anteil hinaus übernimmt die FHH die notwendigen Anpassungen der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich Digitalisierung und der Entwicklung und Umsetzung der erforderlichen pädagogischen Konzepte.

Detaillierte Informationen zu den verfügbaren Finanzmitteln aus dem DigitalPakt Schule für Hamburg finden sich in der Drucksache 21/19308.

Umsetzung des DigitalPakts Schule in Hamburg

Für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg stehen 90 Mio. Euro zur Verfügung. 50 Mio. Euro davon werden für die Verbesserung der IT-Infrastruktur (insbesondere WLAN) genutzt.

Bereits seit dem letzten Jahr läuft die Installation von WLAN in allen rund 12.500 Unterrichtsräumen. Die Installation begann bereits im Jahr 2019 in den 119 staatlichen Gymnasien und Stadtteilschulen und soll für diese Schulen 2020 abgeschlossen werden. Bereits begonnen wurde mit der Installation in den 192 Grundschulen sowie den 26 Sonderschulen, die voraussichtlich 2022 abgeschlossen werden kann.

Für insgesamt rund 40 Millionen Euro können Hamburgs Schulen aus dem „DigitalPakt Schule“ Notebooks, Tablets, Mikrocomputer für die Schülerinnen und Schüler sowie digitale Präsentationsgeräte (Displays, Beamer) für die Unterrichtsräume kaufen.

Da nach dem DigitalPakt Schule von den 90 Mio. Euro nur 20% für mobile Endgeräte verwendet werden dürfen, stehen insgesamt 18 Mio. Euro für deren Anschaffung zur Verfügung. 20 Mio. Euro sind für Präsentationstechnik und 2 Mio. Euro für Mikrocontroller, Monitore etc. vorgesehen.

Ausstattungsziele für Hamburgs staatlich allgemeinbildende Schulen

Die Berechnung des Schulbudgets für die Anschaffung von Präsentationstechnik und Endgeräte beruht auf den Klassen- und Schülerzahlen nach Schuljahreserhebung 2018/2019, aktualisiert nach der Schuljahreserhebung im November 2019. Das DigitalPakt Schule Budget wird getrennt gehalten, vom DigitalPakt Schule Projekt verwaltet und steht bis zum 15. Mai 2024 zur Verfügung.

Mit dem Gesamtbudget muss jede Schule folgende Ausstattungsziele in Verbesserung der bereits vorhandenen Ausstattung erreichen:

  • Ausstattung aller Klassenräume und Fachräume mit Präsentationsgeräten/-technik bis Ende 2020
  • Ausstattung jeder Schule mit Endgeräten im Verhältnis 1:4 für die Klassenstufen 1 bis 4 und 1:5 ab Klassenstufe 5.

Beide Ziele sind binnen eines Jahres nach Installation des WLANs zu erreichen.

Rahmenverträge

Die für die Anschaffung von schulischen IT-Endgeräten und digitaler Präsentationstechnik geschlossenen Rahmenverträge haben eine Laufzeit von zwei Jahren mit einer zweimaligen Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die maximale Laufzeit ist somit vier Jahre. Während dieser Zeit können die Schulen frei nach Bedarf Geräte bei den Anbietern bestellen.

Investitionen in digitale Präsentationstechnik

Hamburger Schulen können zwischen passiven und interaktiven Großbildschirmen (Displays) mit jeweils 75 oder 86 Zoll Größe sowie passiven und interaktiven Projektoren (Beamer) mit einer Tafel mit maximal 100 Zoll Größe wählen.

Informationen zum Bestellvorgang für digitale Präsentationstechnik finden sich hier.

Investitionen in mobile Endgeräte

Grundsätzlich können die Schulen bei den mobilen Endgeräten zwischen Microsoft (Notebook, ultradünnes Notebook, Tablet) und Apple (Notebook und Tablet) wählen.

Ab der Sekundarstufe 1 setzt Hamburg auf den BYOD-Ansatz („bring your own device“). Damit folgt die Hansestadt der zwischen Bundesregierung und Ländern getroffenen Vereinbarung, dass Schülerinnen und Schüler vor allem ihre eigenen Smartphones, Laptops oder Tablets nutzen sollen. Plant und gestaltet Schule also ihre digital gestützten Unterrichtsszenarien, muss sie die privaten Geräte didaktisch begründet einbeziehen. 

Ergänzend schaffen Schulen schulische IT-Endgeräte mit den Mitteln des DigitalPakts an. Informationen zum Bestellvorgang finden sich hier.

Investitionen in Mikrocontroller

Bei Mikrocontrollern handelt es sich um Kleinstcomputer, mit denen Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 4 bis 6 einfache Programmierschritte erlernen können.

Weiterführende Informationen zur Förderung und Bestellung von Mikrocontrollern finden sich hier.

Investitionen in Multimedia-Computer, Mini-PCs und Zubehör

Für die Beschaffung von Multimedia-Computer, Mini-PCs und Zubehör gelten weiterhin die bestehenden Rahmenverträge. Informationen zur Bestellung finden Schulleitungen und IT-Verantwortliche auf der Website des Kundenzentrums Schul-IT (interner Zugang für Hamburger Schulen).

Pädagogisch-technisches Rahmenkonzept

In der Verwaltungsvereinbarung “Digitalpakt Schule 2019 bis 2024” wird unter § 3 Antragsberechtigung und § 6 Antragswesen ausgeführt, dass die finanziellen Mittel des DigitalPakts Schule nur unter bestimmten Bedingungen gewährt werden. Unter anderem wird von jeder Schule ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept gefordert, in dem die geplanten Investitionen pädagogisch begründet werden.

Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat sich dazu entschieden, ein pädagogisch-technisches Rahmenkonzept (PTR) zu erstellen und allen Hamburger allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung zu stellen. Dieses PTR ist eine gemeinsame Grundlage für alle allgemeinbildenden Schulen in Hamburg und entlastet die einzelnen Schulen von der Erstellung eines eigenen pädagogisch-technischen Einsatzkonzeptes.

Das zur Verfügung gestellte Rahmenkonzept hilft Schulen, eine Vorstellung vom didaktisch sinnvollen Einsatz digitaler Medien im Unterricht zu entwickeln und pädagogisch begründete Investitionen in die digitale Technik mit den Mittel des Digitalpakts vorzunehmen. Das pädagogisch-technische Rahmenkonzept mit Anlagen, die Schulen beim konkreten Planungsprozess unterstützen, finden sich hier.